Kunsttherapie

Kunst- und Gestaltungstherapie

Im gestaltenden Schaffen beginnt der Kontakt zu sich selbst und den eigenen Ressourcen.

Persönliche Anliegen werden sichtbar und Lösungspotenzial kann sich entfalten.

 

Gestaltungstherapie für Erwachsene und Jugendliche:

Ausgehend von Ihrem Anliegen begleite ich Sie behutsam und unterstützend auf dem Weg zu Ihrer eigenen Gestaltung. Dabei respektiere ich stets Ihre persönliche Integrität und Individualität. Meine Begleitung ist lösungs- und ressourcenorientiert.

 

Oft zeigen sich in der Gestaltungstherapie erste Schritte eines Lösungsweges selbst bei schwierigen Konflikten und komplexen Situationen. Auch bei lange bestehenden oder tiefgreifenden Problemsituationen, wie chronischen Krankheiten oder altbekannten Problemen,  können sich durch Gestaltungstherapie Entlastungsmöglichkeiten ergeben und neue Perspektiven zeigen.

 

Gestaltungstherapie für Kinder:

Ich biete verschiedene nonverbale Gestaltungstechniken zur Unterstützung für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Anpassungsschwierigkeiten oder anderen Belastungssituationen wie z.B. Mobbing oder ADHS/ADS an.

 

In Einzelstunden oder Kleingruppen finden Kinder spielerisch und schnell den Zugang zum Ausdruck in Form und Farbe. Kindgerechtes Setting und Begleitung, wie  z.B. bei der Arbeit am Tonfeld , bietet die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen Entwicklungsschritte nachzuholen, Belastungen zu verarbeiten und individuelle  Lösungsmöglichkeiten zu probieren.

 

Honorar: 

Erwachsene

 Einzelstunden: 60 Minuten 120 Fr (Aktueller €-Satz auf Anfrage). Bei längerer Dauer Berechnung nach angefangener Viertelstunde.

 Gruppenstunden: Vergünstigungen nach Menge der Teilnehmer

Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre:

 Einzelstunde 60 Minuten 80 Fr (Aktueller €-Satz auf Anfrage).

 

Für weitere  Informationen oder für die Vereinbarung eines Ersttermins

nehmen Sie bitte Kontakt auf. 


Es besteht die Möglichkeit von vergünstigten Stunden für Menschen, die sich die Behandlung sonst nicht leisten könnten.

Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen entsteht ein Ausfallhonorar für 1 Stunde, bei Erstterminen für 1 1/2 Stunden.